Anwaltskanzlei und Insolvenzverwaltung RAFF

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Die Anwaltskanzlei Raff wurde im November 2009 gegründet. Rechtsanwalt Frank Raff war zuvor in wirtschaftlich ausgerichteten Kanzleien tätig und hat dort am Aufbau und Ausbau der Insolvenz- und Sanierungsabteilungen mitgewirkt.

Die Kanzlei ist konsequent auf das Insolvenz-, Sanierungs- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Neben der Insolvenzverwaltung ist sie auch in der  rechtlichen Beratung sanierungsbedürftiger Unternehmen, ihrer Organe und unterschiedlichster Stakeholder im Zusammenhang mit Restrukturierungsprozessen und Insolvenzverfahren tätig.

Schwerpunktmäßig ist die Kanzlei auf das Gebiet der Insolvenzverwaltung, des Insolvenzrechts sowie den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten spezialisiert.

Rechtsanwalt Frank Raff wird im süddeutschen Raum von mehreren Insolvenzgerichten zum Sachverständigen, Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder bestellt.

Insbesondere werden Insolvenzverfahren mittelständischer Unternehmen branchenübergreifend und mit Auslandsbezug abgewickelt. Im Vordergrund steht dabei der Erhalt der Unternehmen und der Arbeitsplätze sowie die bestmögliche Gläubigerbefriedigung.

Weiter unterhält die Kanzlei eine Abteilung, welche Insolvenzverfahren natürlicher Personen bearbeitet.

Die Unabhängigkeit der Kanzlei gewährleistet ein faires und transparentes Arbeiten für alle Beteiligten im Insolvenzverfahren und den Mandanten.

Seit 2010 ist die Kanzlei nach DIN EN ISO 9001: 2008 zertifiziert.